Prüfung nach § 29b BImSchG Geräusche und Erschütterung:
Ermittlungen von Geräuschen und Vibrationen
Prüfung auf Gefahrstoffe:
Verfahren für die Ermittlung von Aerosolen, Fasern, von anorganischen und organischen Gasen und Dämpfen sowie von ausgewählten Parametern bei Arbeitsplatzmessungen gemäß Gefahrstoffverordnung §7, Abs. 10