Ermittlung von Aerosolen, von anorganischen und organischen Gasen und Dämpfen sowie ausgewählten Parametern in ausgewählten Gebieten bei Arbeitsplatzmessungen gemäß Gefahrstoffverordnung §7, Abs. 10
Bestimmung von anorganischen Faserstäuben
Prüfung nach § 29b BImSchG Luft:
Ermittlung von Emissionen, Ermittlung von anorganischen und organischen gas- oder partikelförmigen Luftinhaltsstoffen
Spezielle Probenahme von Stoffen, die einen besonderen Aufwand bei der Probenahme oder Analyse erfordern (Probenahme von PCDD/PCDF und dioxinähnlicher PCB)
Probenahme und Messung von Gerüchen
Ermittlung der Verbrennungsbedingungen
Kalibrierungen und Funktionsprüfungen kontinuierlich arbeitender Emissionsmesseinrichtungen für anorganische und organische gas- oder partikelförmige Luftinhaltsstoffe
Kalibrierungen und Funktionsprüfungen kontinuierlich arbeitender Emissionsmesseinrichtungen für anorganische und organische gas- oder partikelförmige Luftinhaltsstoffe an Anlagen nach 4. BImSchV, Anhang 1
Ermittlung von anorganischen und organischen gas- oder partikelförmigen Luftinhaltsstoffen bei Immissionen
Prüfung nach § 29b BImSchG Geräusche und Erschütterung:
Ermittlung von Geräuschen; Bestimmung von Geräuschen in der Nachbarschaft
Bestimmung der Schalleistungspegel über Schalldruck- oder –intensitätspegelmessungen
Maschinenakustik; Verkehrslärm; Lärm und Vibrationen am Arbeitsplat